Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Unterschieden wird zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und der Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke.
Die Grundsteuer wird in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt. Zunächst stellt das Finanzamt für ein Grundstück den Einheitswert fest und errechnet hieraus den Grundsteuermessbetrag. Es erteilt den Einheitswert- und den Grundsteuermessbescheid (sog. Grundlagenbescheide). Die Stadt Salzgitter setzt die Grundsteuer durch Steuerbescheid (sog. Folgebescheid) fest, indem sie den vom Rat beschlossenen Hebesatz, auf den Grundsteuermessbetrag anwendet.
Hebesatz
Gemäß Hebesatzsatzung beträgt der aktuelle Hebesatz in der Stadt Salzgitter für die:
Grundsteuer A | 390 % |
Grundsteuer B | 540 % |
Fälligkeit
Die Grundsteuer ist zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Steuerpflichtige können die Grundsteuer auf Antrag auch in einer Summe als Jahresbetrag zum 1. Juli entrichten. Dieser Antrag ist bis spätestens zum 30. September für das darauf folgende Jahr zu stellen.
Eigentümerinnen/Eigentümerwechsel
Nach dem Grundsteuergesetz ist die Grundsteuer eine sogenannte Jahressteuer. Deshalb werden Grundsteuermessbetrag und Eigentumsverhältnisse grundsätzlich nur auf den 1. Januar des Folgejahres einer Veränderung angepasst.
Grundsteuerreform
Warum wird die Grundsteuer neu bewertet?
In seinem Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Bewertungsgrundlagen für die Bemessung der Grundsteuer in seiner bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt.
Die gesetzlichen Grundlagen mussten nun neu regelt werden. Dabei hat das Land Niedersachsen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht ein eigenes Modell für die Bewertung der bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B) zu entwickeln. Das so bezeichnete „Flächen-Lage-Modell“, berücksichtigt
- Grundstücksgröße,
- die Größe der Wohn- und Nutzflächen der darauf befindlichen Gebäude und
- die Lage des Grundstücks innerhalb der Gemeinde (gemessen am Bodenrichtwert in Relation zum durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde)
Aufgrund der neuen Regelungen mussten landesweit alle Grundstücke neu bewertet werden. Alle Steuerpflichtigen waren daher aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Auf Grundlage dieser Steuererklärungen hat das Finanzamt neue Grundsteuermessbescheide an die Steuerpflichtigen verschickt, die nun – ab 2025 – die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer sind.
Ansprechpartner/innen bei Fragen zur Bewertung Ihres Grundstücks oder zum Grundsteuermessbescheid
Bei Fragen zur Bewertung Ihres Grundstücks oder Fragen zum Grundsteuermessbescheid und den darin enthaltenen Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Wolfenbüttel
- schriftlich (per Post) oder
- per E-Mail an: poststellefa-wf.niedersachsende oder
- über das Kontaktformular für steuerliche Fragen:
Die Stadt Salzgitter kann Ihnen zum Grundsteuermessbescheid und den darin enthaltenen Informationen und Festsetzungen keine Auskünfte geben und auch keine Änderungen veranlassen.
Fragen zum Grundsteuerbescheid (Hebesatz, Fälligkeiten, SEPA-Lastschriftmandat) beantworten Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Salzgitter gern. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid.
Bei weiteren Fragen
Weitere Fragen und Antworten zur Grundsteuer finden Sie auch auf der Seite des Landesamt für Steuern Niedersachsen (LSTN) (Öffnet in einem neuen Tab).
Erläuterungen zur Grundsteuer und zur (digitalen) Grundsteuererklärung (per ELSTER) hält das Land Niedersachsen hier: Grundsteuerreform in Niedersachsen | Landesamt für Steuern Niedersachsen (Öffnet in einem neuen Tab) zum Abruf bereit.
Wie oft muss ich eine Steuererklärung zur Grundsteuer abgeben?
In Niedersachsen muss man für die Grundsteuer nur ein einziges Mal eine solche Erklärung abgeben.
Eine Ausnahme bilden die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke. Für sie ist alle 7 Jahre eine Erklärung abzugeben.
Kontakt
Ort
Fachdienst Haushalt und Finanzen
Team Steuern
Joachim-Campe-Straße 14
38226 Salzgitter
Zeiten / Hinweise
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