Hinweis!
Die Stadt Salzgitter kann Ihnen zum Grundsteuermessbescheid und den darin enthaltenen Informationen und Festsetzungen keine Auskünfte geben und auch keine Änderungen veranlassen.
Die Stadt Salzgitter kann Ihnen lediglich Auskünfte zu Ihrem Grundsteuerbescheid erteilen.
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer gehört zu den Objektsteuern. Objekt ist das Grundstück. Nur nach ihm richtet sich die Steuer. Das bedeutet, dass für die Höhe der Steuer die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Eigentümerin/des Eigentümers keine Rolle spielen.
Das Grundsteueraufkommen steht den Gemeinden zu.
Ebenfalls ohne Bedeutung: Wie hoch der Ertrag ist, den ein Grundstück abwirft (z. B. vermietet oder Leerstand).
Weitere Informationen beim niedersächsische Landesamtes für Steuern (Öffnet in einem neuen Tab) (Steuererklärungen, FAQ, Gesetze)
Was ändert sich bei der Grundsteuer?
Was ist die Grundsteuer A, wie wird sie zukünftig bewertet?
Unter die Grundsteuer A fällt der land- und forstwirtschaftliche Grundbesitz.
Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes richtet sich (auch) künftig nach dem neu geregelten Bewertungsgesetz des Bundes. Dieses Gesetz wird, bis auf wenige Ausnahmen, auch in Niedersachsen angewendet.
Der land- und forstwirtschaftliche Grundbesitz wird bundeseinheitlich auf der Basis eines typisierenden, durchschnittlichen Ertragswertverfahrens bewertet.
Es handelt sich um eine standardisierte Flächenbewertung, bei der die Eigentumsflächen des Betriebs jeweils gesondert nach Nutzung und Nutzungsarten bewertet werden.
Was ist die Grundsteuer B, wie wird sie zukünftig bewertet?
Alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke, die nicht dem land- und forstwirtschaftliche Grundbesitz zuzuordnen sind, unterfallen den Bewertungsregeln für die Grundsteuer B.
Wohngebäude werden künftig im Grundvermögen (Grundsteuer B) bewertet.
Auch hier hat der Bund neue Bewertungsregeln geschaffen. Allerdings hat Niedersachsen die im Grundgesetz neu eingeführte Länderöffnungsklausel genutzt und ein vom Reformgesetz des Bundes abweichendes Berechnungsverfahren für die Bewertung des Grundvermögens (für die Grundsteuer B) eingeführt, das sogenannte „Flächen-Lage-Modell“.
Bei dieser Bewertung werden einerseits die Flächen des Grunds und Bodens, sowie die Wohn- und Nutzflächen der Gebäude und andererseits ein Lage-Faktor, der auf die Bodenrichtwerte abstellt, berücksichtigt.
Hauptfeststellungsstichtag ist der 1. Januar 2022. Auf diesen Stichtag wird der Grundbesitz bewertet.
Hauptveranlagungszeitpunkt ist der 1. Januar 2025. Auf diesen Stichtag bildet die Bewertung erstmalig die Grundlage für die Berechnung und Veranlagung der Grundsteuer.
Warum musste die Berechnung der Grundsteuer geändert werden?
Seit 1964 wurden die regelmäßigen Neubewertungen von Grundstücken, die eigentlich im Gesetz vorgesehen waren, nicht mehr durchgeführt. Dadurch kam es bei der Grundsteuer zwangsläufig zu Ungleichbehandlungen und Wertverzerrungen. Eine Rechtfertigung hierfür war nicht mehr vorhanden.
2018 hat das Bundesverfassungsgericht daher die bisherige grundsteuerliche Bewertung für gleichheitswidrig erklärt und den (Bundes-) Gesetzgeber auferlegt, bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Neuregelung in Kraft zu setzen.
Diesen Auftrag hat der Bund am 26. November 2019 mit dem Grundsteuer-Reformgesetz umgesetzt. Eine neu eingeführte Länderöffnungsklausel ermöglicht abweichende Länderregelungen. Hiervon hat Niedersachen mit einem eigenen Modell für die Grundsteuer B Gebrauch gemacht, dem sogenannten „Flächen-Lage-Modell“.
Ab wann gelten die geänderten Grundsteuer-Regelungen?
Das neue Recht ist ab dem 1. Januar 2025 von den Kommunen umzusetzen (Hauptveranlagungszeitpunkt).
Der Grundsteuerbescheid – (aufkommensneutraler) Hebesatz und Grundsteuer
Aufkommensneutraler Hebesatz bedeutet, dass der Hebesatz die Abweichungen durch die geänderten Grundsteuermessbeträge kompensiert und das Grundsteuer-Aufkommen der Stadt Salzgitter 2025 gegenüber 2024 unverändert bleibt.
Auch wenn hiernach die Stadt Salzgitter durch die Grundsteuer-Reform keine Mehr- oder Mindereinnahmen hat, so wird im Regelfall die individuelle Grundsteuer 2025 trotz des aufkommensneutralen Hebesatzes höher oder niedriger als bis 2024 ausfallen.
Berechnungsbeispiel Grundsteuer
Die Grundsteuer wird nach einer einfachen Formal berechnet:
Steuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer
(Steuermessbetrag siehe Messbescheid vom Finanzamt) (Hebesatz festgesetzt von der Gemeinde)
Berechnungsbeispiel:
Steuermessbetrag 60,77 Euro x Hebesatz 540 % = 328,16 Euro
Die Grundsteuer in diesem Berechnungsbeispiel beträgt 328,16 Euro/ Jahr. Sie ist in vier Teilbeträgen von je 82,04 Euro zu den gesetzlich festgelegten Steuerterminen (15.02.; 15.05.; 15.08. und 15.11.) zu zahlen.
Was ist der aufkommensneutrale Hebesatz?
Aufkommensneutraler Hebesatz bedeutet, dass der Hebesatz die Abweichungen durch die geänderten Grundsteuermessbeträge kompensiert und das Grundsteuer-Aufkommen der Stadt Salzgitter 2025 gegenüber 2024 unverändert bleibt.
Auch wenn hiernach die Stadt Salzgitter durch die Grundsteuer-Reform keine Mehr- oder Mindereinnahmen hat, so wird im Regelfall die individuelle Grundsteuer 2025 trotz des aufkommensneutralen Hebesatzes höher oder niedriger als bis 2024 ausfallen.
Welchen Hebesatz wird die Stadt Salzgitter ab 2025 anwenden?
Die Stadt Salzgitter setzt für die Grundsteuer einen Hebesatz fest und zwar in einer gesonderten Hebesatzsatzung.
Durch die Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz ergibt sich die Grundsteuer.
Welche Grundsteuer die Stadt Salzgitter in Ihrem konkreten Fall festgesetzt hat, können Sie dem Grundsteuerbescheid der Stadt Salzgitter entnehmen. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten der/des zuständigen Mitarbeiter/in des städtischen Fachdienstes Haushalt und Finanzen.
Wird meine Grundsteuer zukünftig höher oder niedriger sein?
Auch wenn die Stadt Salzgitter durch die Grundsteuer-Reform keine Mehr- oder Mindereinnahmen hat, wird im Regelfall die individuelle Grundsteuer 2025 trotz des aufkommensneutralen Hebesatzes höher oder niedriger als bis 2024 ausfallen.
Welche Grundsteuer die Stadt Salzgitter in Ihrem konkreten Fall festgesetzt hat, können Sie dem Grundsteuerbescheid der Stadt Salzgitter entnehmen. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten der/des zuständigen Mitarbeiter/in des städtischen Fachdienstes Haushalt und Finanzen.
Wo erhalte ich Informationen zum Grundsteuermessbescheid?
Auskünfte (schriftlich, persönlich oder telefonisch) beim Finanzamt Wolfenbüttel:
Bewertung, oder Fragen zum Grundsteuermessbescheid und den darin enthaltenen Informationen.
Internetseite des Finanzamtes Wolfenbüttel (Öffnet in einem neuen Tab)
Weitere Informationen beim niedersächsische Landesamtes für Steuern (Steuererklärungen, FAQ, Gesetze)
Internetseite des Landesamtes (Öffnet in einem neuen Tab)
Fragen zum Grundsteuerbescheid (Hebesatz, Fälligkeiten, SEPA-Lastschriftmandat)
Auskünfte erteilen Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Haushalt und Finanzen der Stadt Salzgitter.
Kontaktdaten finden Sie auf dem Abgabenbescheid (zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten können per E-Mail nicht beantwortet werden)
Ab wann verschickt die Stadt die neuen Grundsteuerbescheide?
Ab 2025 verschickt die Stadt Salzgitter Grundsteuerbescheide auf der Grundlage der neuen Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes Wolfenbüttel.
Worauf basieren die vom Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheide?
Die vom Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheide, basieren auf den neuen Bewertungsregeln. Dazu musste jeder Grundbesitz neu bewertet werden, und zwar einheitlich bezogen auf die Verhältnisse zum Stichtag 1. Januar 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt).
Bezogen auf diesen Stichtag waren von allen Steuerpflichtigen Steuererklärungen abzugeben, die dann als Grundlage für die Bewertung des Grundbesitzes dienten.
Wo findet man das Bewertungsgesetz und das Nds. Grundsteuergesetz?
Die Gesetzestexte finden Sie beispielsweise auf der I nternetseite des Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) (Öffnet in einem neuen Tab).
Wie werden Grund und Boden ab 2025 bewertet?
Grundsteuer A
Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes richtet sich (auch) künftig nach dem neu geregelten Bewertungsgesetz des Bundes. Dieses Gesetz wird, bis auf wenige Ausnahmen, auch in Niedersachsen angewendet.
Informationen zur Bewertung, insbesondere welcher Grundbesitz konkret in Ihrem Falle berücksichtigt wurde und inwiefern dieser in den Grundsteuermessbetrag eingeflossen ist, entnehmen Sie bitte den Ihnen vom Finanzamt zugesandten Bescheiden.
Fragen hierzu richten Sie bitte ausschließlich an das Finanzamt Wolfenbüttel (schriftlich, persönlich oder telefonisch).
Hier kommen Sie zur Internetseite des Finanzamtes Wolfenbüttel. (Öffnet in einem neuen Tab)
Grundsteuer B
Niedersachsen hat sich – abweichend vom Bundesrecht – für ein eigenes Bewertungsmodell entschieden: das „Flächen-Lage-Modell“.
In diesem Bewertungsmodell wird die Fläche des Grundes und Bodens zunächst mit einer Äquivalenzzahl multipliziert, einem Zahlenwert je m² des Grundstücks.
Die Äquivalenzzahl für Grund und Boden beträgt 0,04 €/m².
Der so ermittelte Wert des Grundes und Bodens wird dann mit einem Lage-Faktor multipliziert. Dieser Lage-Faktor stellt auf den Bodenrichtwert des Grundstücks ab (BRW) und stellt diesen in das Verhältnis zum durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde (dBRW).
Weitere Informationen, insbesondere welcher Grundbesitz konkret in Ihrem Falle berücksichtigt wurde und inwiefern dieser in den Grundsteuermessbetrag eingeflossen ist, entnehmen Sie bitte den Ihnen vom Finanzamt Wolfenbüttel zugesandten Bescheiden. Fragen hierzu richten Sie bitte ausschließlich an das Finanzamt (schriftlich, persönlich oder telefonisch).
Hier kommen Sie zur Internetseite des Finanzamtes Wolfenbüttel. (Öffnet in einem neuen Tab)
Wie werden Wohn- und Nutzflächen ab 2025 bewertet?
Grundsteuer A
Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes richtet sich (auch) künftig nach dem neu geregelten Bewertungsgesetz des Bundes. Dieses Gesetz wird, bis auf wenige Ausnahmen, auch in Niedersachsen angewendet.
Informationen zur Bewertung, insbesondere welcher Grundbesitz konkret in Ihrem Falle berücksichtigt wurde und inwiefern dieser in den Grundsteuermessbetrag eingeflossen ist, entnehmen Sie bitte den Ihnen vom Finanzamt Wolfenbüttel zugesandten
Bescheiden. Fragen hierzu richten Sie bitte ausschließlich an das Finanzamt (schriftlich, persönlich oder telefonisch).
Hier kommen Sie zur Internetseite des Finanzamtes Wolfenbüttel (Öffnet in einem neuen Tab).
Grundsteuer B
Niedersachsen hat sich, abweichend vom Bundesrecht, für ein eigenes Bewertungsmodell entschieden, das „Flächen-Lage-Modell“.
In diesem Bewertungsmodell werden Wohn- und Nutzflächen der Gebäude mit einer Äquivalenzzahl multipliziert, einem Zahlenwert je m² Fläche.
Die Äquivalenzzahl für Wohn- und Nutzflächen liegt bei 0,50 €/m².
Das Ergebnis wird anschließend mit einem Lage-Faktor multipliziert. Dieser Lage-Faktor stellt auf den Bodenrichtwert des Grundstücks ab (BRW) und stellt diesen in das Verhältnis zum durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde (dBRW).
Weitere Informationen, insbesondere welcher Grundbesitz konkret in Ihrem Falle berücksichtigt wurde und inwiefern dieser in den Grundsteuermessbetrag eingeflossen ist, entnehmen Sie bitte den Ihnen vom Finanzamt Wolfenbüttel zugesandten Bescheiden. Fragen hierzu richten Sie bitte ausschließlich an das Finanzamt Wolfenbüttel (schriftlich, persönlich oder telefonisch).
Hier kommen Sie zur Internetseite des Finanzamtes Wolfenbüttel. (Öffnet in einem neuen Tab)
Was ist der Grundsteuermessbescheid?
Nachdem das Finanzamt Wolfenbüttel den Grundsteuermessbetrag errechnet hat, wird dieser vom Finanzamt durch einen Grundsteuermessbescheid der/dem Steuerpflichtigen gegenüber festgesetzt und der Stadt Salzgitter gegenüber bekanntgegeben.
An diesen Grundsteuermessbescheid, mit allen darin enthaltenen Feststellungen zur persönlichen und sachlichen Steuerpflicht, ist die Stadt Salzgitter gebunden, also auch an den darin festgesetzten Grundsteuermessbetrag.
Die Stadt Salzgitter darf von diesen Feststellungen nicht abweichen, selbst wenn diese möglicherweise Fehler enthalten sollten. Die Korrektur obliegt allein dem Finanzamt Wolfenbüttel.
Was ist der Hebesatz und wie errechnet sich daraus die Grundsteuer?
Die Stadt Salzgitter setzt für die Grundsteuer einen Hebesatz fest und zwar in einer gesonderten Hebesatzsatzung. Durch die Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz ergibt sich die Grundsteuer.
Welche Grundsteuer die Stadt Salzgitter in Ihrem konkreten Fall festgesetzt hat, können Sie dem Grundsteuerbescheid der Stadt Salzgitter entnehmen. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten der/des zuständigen Mitarbeiter/in des städtischen Fachdienstes Haushalt und Finanzen.
Sind die alten Grundsteuer-Bewertungsmodelle mit dem neuen „Fächen-Lage-Modell“ vergleichbar?
Das niedersächsische „Flächen-Lage-Modell“ setzt auf eine vollständig andere Bewertung des Grundbesitzes, als dies nach den bis zum 31.12.2024 geltenden Bewertungsregeln der Fall war. Die beiden Bewertungsmodelle sind nicht miteinander vergleichbar.
Damit sind auch die sich nach dem niedersächsischen „Flächen-Lage-Modell“ ab 2025 ergebenden Grundsteuermessbeträge nicht mehr mit den bis Ende 2024 geltenden Grundsteuermessbeträgen vergleichbar.
Ihr gutes Recht beim Finanzamt
Durch die Vielzahl, der in kurzer Zeit zu bearbeitenden Steuererklärungen können Fehler bei der Bearbeitung nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Sie können sich an das Finanzamt Wolfenbüttel (Öffnet in einem neuen Tab) wenden:
- Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass bei der Festsetzung des Äquivalenzbetrages, also der Bewertung Ihres Grundbesitzes unzutreffende Informationen eingeflossen sind (z.B. zu Grundstücken, Flurstücke und deren Größe oder Lage, Wohn- oder Nutzflächen, Steuerbefreiungen, Eigentumsverhältnissen, Anschriften, Empfangsvollmachten, Aktenzeichen),
- oder beim Grundsteuermessbetrages, also durch den Grundsteuermessbescheid unzutreffende Informationen in die Berechnung eingeflossen sind (z.B. Äquivalenzbetrag, Steuermesszahl, Eigentumsverhältnisse, Anschriften, Empfangsvollmachten, Aktenzeichen),
Ihr gutes Recht bei der Stadt Salzgitter
Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass bei der Festsetzung der Grundsteuer durch den Grundsteuerbescheid der Stadt Salzgitter beispielsweise unzutreffende Informationen aus dem Grundsteuermessbescheid übernommen wurden, der falsche Hebesatz verwendet wurde oder Sie Rechenfehler entdeckt haben, dann steht Ihnen selbstverständlich der Rechtsweg offen.
Innerhalb der Rechtsbehelfsfrist können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig erheben. Näheres entnehmen Sie bitte dem Bescheid der Stadt Salzgitter.
Erfahrungsgemäß ist es aber zielführender, wenn Sie zunächst Kontakt mit der Stadt Salzgitter aufnehmen (die Kontaktdaten finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid), denn meist lässt sich die Angelegenheit bereits so ganz einfach klären.
Wo können Sie sich beraten lassen?
Wenn Sie Fragen zu den in den Bescheiden verwendeten Daten haben und hierzu Auskunft wünschen, dann können Sie gerne mit dem Finanzamt Wolfenbüttel (zum Äquivalenzbetrag und zum Grundsteuermessbescheid) oder mit der Stadt Salzgitter (zum Grundsteuerbescheid) Kontakt aufnehmen.
Allerdings dürfen weder das Finanzamt Wolfenbüttel noch die Stadt Salzgitter Sie rechtlich beraten. Für eine Beratung wenden Sie sich bitte an die hierzu entsprechenden Berufsgruppen.
Links und Downloads für weitere Informationen:
- Internetseite des Finanzamtes Wolfenbüttel (Öffnet in einem neuen Tab)
- Internetseite des Landesamtes für Steuern zur Grundsteuerreform 2025 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Internetseite zum Bodenrichtwert der GAG (Öffnet in einem neuen Tab)
- Weitere Informationen zur Grundsteuer gibt es auf den Internetseiten des Fachdienstes Steuer und Finanzen