Die Höhe der Sätze ist damit im Vergleich zu den Vorjahren unverändert geblieben. Im Laufe des ersten Halbjahres 2025 (zum 30. Juni 2025) wird jedoch aller Voraussicht nach eine Anpassung erfolgen. Diese wird notwendig, um den Vorgaben des Gesetzgebers nach einer aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform nachzukommen. Aufgrund der unzureichenden Datenlage ist die Ermittlung eines solchen Hebesatzes derzeit nicht möglich.
Die Grundsteuer kann sich für jede Eigentümerin, für jeden Eigentümer – abhängig von der Festsetzung des Grundsteuermessbetrages durch das Finanzamt Wolfenbüttel – dennoch bereits jetzt verändern.
Der Bescheid über die ab 1. Januar 2025 zunächst zu zahlende Steuer geht den Eigentümer/innen Anfang Januar 2025 zu.
Bei Fragen zur neuen Grundsteuer bittet der Fachdienst Haushalt und Finanzen der Stadt Salzgitter um Beachtung des dem Grundsteuerbescheides beigefügten Informationsblattes der Finanzverwaltung. Diesem kann die/der richtige Ansprechpartner/in entnommen werden.
Die Grundsteuern für 2025 werden auch weiterhin jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die sich für eine jährliche Zahlung entschieden haben, werden die Grundbesitzabgaben am 1. Juli 2025 fällig.