Inhalt anspringen

Salzgitter

Naturschutz

Zu den Zielen und Aufgaben des Naturschutzes zählen die Erhaltung und Entwicklung von natürlichen Lebensgrundlagen, wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, Lebensräumen und Gemeinschaften sowie Landschaften und Landschaftsteilen.

Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Bundesnaturschutzgesetz, ergänzt durch das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz.

Anfragen an die Naturschutzbehörde

Wenden Sie sich bitte an unsere Postfächer:

gehoelzschutzstadt.salzgitterde Anfragen rund um das Thema Gehölze (Fällungen/Rodungen/Rückschnitte, ­erlaubte Zeiträume für Maßnahmen, gesetzliche Bestimmungen, GehölzSchVO, ...)
naturschutzstadt.salzgitterde Allgemeine Anfragen zum Thema Natur- und Artenschutz

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • A. Kugellis
  • PantherMedia / Guido Becker
  • PantherMedia / bobkeenan
  • PantherMedia / Irina Drazowa-Fischer
  • PantherMedia / Daniel Kühne
  • BMU
  • Naturschutzbehörde SZ
  • PantherMedia / Bernd Schmidt
  • Stadt Salzgitter
  • PantherMedia / alexsvirid
  • A. Kugellis