Neben Schutzgebieten, die durch ein Unterschutzstellungsverfahren ausgewiesen werden müssen, gibt es
- geschützte Landschaftsbestandteile und
- geschütze Biotope,
welche bereits per Gesetz geschützt sind.
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Bestimmte Biotope sind durch das Bundesnaturschutzgesetz, ergänzt durch das Niedersächsische Ausführungsgesetz, sind unter Schutz gestellt.
Neben Schutzgebieten, die durch ein Unterschutzstellungsverfahren ausgewiesen werden müssen, gibt es
welche bereits per Gesetz geschützt sind.