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Salzgitter

Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

* Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff in ein deutsches Sterberegister.
* Der Antrag auf Nachbeurkundung kann unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen deutschen Standesamt gestellt werden.
* Vom Standesamt werden Gebühren erhoben.
* Die Nachbeurkundung ist Voraussetzung für die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde.

Beschreibung

Beschreibung

Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen.

Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen sind Sterbefälle im Ausland mit der Besonderheit, dass es sich bei dem Sterbeort um ein ausländisches Seeschiff handelt.

Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag im Sterberegister des Landes, in dem sich der Sterbefall ereignet, ein Eintrag in einem deutschen Sterberegister vorgenommen.

Die Nachbeurkundung können Sie bei dem zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

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