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Salzgitter

Sterbefall im Ausland - Antrag auf Beurkundung

* Nachträgliche Beurkundung eines im Ausland eingetretenen Sterbefalls in ein deutsches Sterberegister.
* Der Antrag auf Nachbeurkundung kann unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen deutschen Standesamt gestellt werden.
* Vom Standesamt werden Gebühren erhoben.
* Die Nachbeurkundung ist Voraussetzung für die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde.

Beschreibung

Beschreibung

Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden.

Mit der sogenannten Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag in das Sterberegister des Landes, in dem sich der Sterbefall ereignet, ein Eintrag in einem deutschen Sterberegister vorgenommen.

Die Nachbeurkundung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei dem zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

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