Beschreibung
Beschreibung
Die Grundschule umfasst in Niedersachsen die Schuljahrgänge 1 bis 4. In Grundschulen mit Eingangsstufe werden Kinder des 1. und 2. Schuljahrgangs in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen unterrichtet, die sie ein bis drei Jahre besuchen.
Es besteht für Ihr Kind eine Schulpflicht. In Niedersachsen wird es in der Regel eingeschult, wenn es bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet hat. Dazu zählen auch Kinder, die am 1. Oktober ihren 6. Geburtstag haben.
Auch Kinder, die nach dem 1. Oktober geboren sind (sogenannte Kann-Kinder), können angemeldet werden; einen besonderen Stichtag gibt es hier nicht. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Etwa 15 Monate vor der Einschulung werden Sie zur Anmeldung
in die für Ihr Kind zuständige Grundschule eingeladen. Der Schulträger – das ist die Stadt oder die Gemeinde – oder die Grundschule teilen Ihnen den genauen Anmeldetermin rechtzeitig vorher mit. Der Wohnort entscheidet, welche Schule(n) für Sie zuständig ist. Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Schulträger oder einer Grundschule in Ihrer Nähe.
In Niedersachsen werden alle Kinder vor der Einschulung im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung hinsichtlich ihres Entwicklungs- und Gesundheitszustands ärztlich untersucht. Dabei werden schulrelevante Stärken und Schwächen des Kindes ermittelt, Sie werden beraten und ggf. Fördermaßnahmen für Ihr Kind empfohlen. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist für Ihr Kind Pflicht. Sie erhalten eine Einladung.
Ihr schulpflichtiges Kind kann für ein Jahr zurückgestellt werden, wenn aufgrund seines Entwicklungsstands zu erwarten ist, dass es nicht erfolgreich im ersten Schuljahr der Grundschule oder einer Förderschule mitarbeiten kann. Es kann zum Besuch eines Schulkindergartens verpflichtet werden, wenn es diese Einrichtung im Bereich des Schulträgers gibt. Die Entscheidung über die Einschulung oder Zurückstellung Ihres Kindes trifft die Schulleitung nach Beratung mit Ihnen als Erziehungsberechtigte. In Grundschulen mit Eingangsstufe soll von einer Zurückstellung abgesehen werden.
Wenn Ihr Kind in der Zeit vom 2. Juli bis zum 1. Oktober seinen sechsten Geburtstag hat, können Sie den Schulbesuch durch eine schriftliche Erklärung um ein Jahr hinausschieben. Diese muss nicht begründet werden (Flexibilisierung des Einschulungstermins).
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Schuleingangsuntersuchung: Anmeldung in Salzgitter online möglich
Das Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter teilt mit:
Sorgeberechtigte von Kindern, die im kommenden Jahr 2026 schulpflichtig werden, können die Termine für die Schuleingangsuntersuchung ab Mitte Oktober bequem selbst online buchen. Mit der Einführung eines zentralen individuell gestalteten Anmeldeportals vereinfacht die Stadt Salzgitter das Verfahren und sorgt für mehr Flexibilität bei der Terminplanung.
Zugangsdaten zum Anmeldeportal werden per Post an die Eltern verschickt
Bislang erhielten Familien die Untersuchungstermine per Post und mussten Änderungen telefonisch mit dem Fachgebiet Kinder- und Jugendgesundheit des Gesundheitsamts abstimmen.
Mit dem neuen System wird der Prozess nun deutlich moderner: Im vom Fachdienst versandten Einladungsschreiben zur Einschulungsuntersuchung werden die Familien sortiert nach dem Geburtsdatum ihrer Kinder kontaktiert. In diesem Anschreiben befindet sich ein persönlicher Buchungscode, mit dem Sorgeberechtigte im Online-Portal ihren Wunschtermin in einem vorgegebenen Zeitraum auswählen können. Änderungen oder Stornierungen sind ebenfalls eigenständig möglich. Das Hochladen von persönlichen Unterlagen wird zusätzlich ermöglicht.
Ziel ist es, den Familien den organisatorischen Aufwand rund um die Einschulung zu erleichtern. Durch die digitale Terminvergabe können Familien ihren Alltag besser planen.
Die Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und überprüft unter anderem Seh- und Hörvermögen, Sprachentwicklung, motorische Fähigkeiten sowie den allgemeinen Gesundheitszustand der Kinder im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung. Die Ergebnisse liefern wichtige Hinweise, ob ein Kind Unterstützung beim Schulstart benötigt.
Kein Internetzugang? Telefonische Terminvereinbarung weiterhin möglich
Für Familien ohne Internetzugang bleibt die telefonische Terminvereinbarung weiterhin möglich.
Kinder mit erhöhtem Unterstützungsbedarf - Gesundheitsamt nimmt persönlich Kontakt mit Eltern auf
Zu den dem Gesundheitsamt bekannten Familien mit Kindern, bei denen ein erhöhter Unterstützungsbedarf besteht, nimmt das Gesundheitsamt wie gewohnt Kontakt zur Terminabsprache auf.