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Salzgitter

Anzeige eines Sterbefalls

* Anzeige eines Sterbefalls.
* Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
* Personen haben den Sterbefall mündlich, Einrichtungen schriftlich anzuzeigen.
* Anzeigepflichtige Personen können ein Bestattungsunternehmen mit der Anzeige beauftragen.
* Auf Grundlage der Anzeige wird der Sterbefall im Sterberegister eingetragen.

Beschreibung

Beschreibung

Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.

Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung):

Die Person,  

  • die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

und

  • die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,

ist verpflichtet den Sterbefall mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen

Sterbefällen in einer Einrichtung:

  • Die Einrichtung muss den Sterbefall dem Standesamt anzeigen. .

Erläuterungen und Hinweise