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Salzgitter

Recht

Beschreibung

Beschreibung

Der Fachdienst Recht berät die Verwaltungsleitung und alle Organisationseinheiten der Stadtverwaltung in Rechtsfragen. Darüber hinaus erfolgt bei Bedarf auch eine Vertretung gegenüber Gerichten, Gerichtsvollziehern und anderen Außenstehenden.

Eine rechtliche Beratung und Vertretung von anderen Personen - insbesondere auch Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt - kann demgegenüber leider nicht erfolgen. Eine solche Beratung erhalten diese Personen in erster Linie durch niedergelassene Rechtsanwälte, die ggf. auch die Vertretung gegenüber Gerichten vornehmen. Bei Bedürftigkeit besteht die Möglichkeit der Gewährung von Beratungshilfe über das Amtsgericht oder für die Führung eines gerichtlichen Verfahrens der Gewährung von Prozesskostenhilfe über das jeweils zuständige Gericht.

Im Fachdienst Recht werden auch die von der Stadt bei Versicherungsunternehmen und –einrichtungen bestehenden Versicherungen (z. B. Haftpflicht-, Gebäude-, Kraftfahrzeug- und Eigenschadensversicherung) betreut.

In diesem Rahmen erfolgt auch eine Bearbeitung aller gegen die Stadt erhobenen Haftpflichtansprüche. Soweit jemandem durch das Verhalten von städtischem Personal ein Schaden entstanden ist – z. B. bei einem Verkehrsunfall – , kann dieser Schaden im Fachdienst Recht angemeldet werden. Dabei ist es erforderlich, den Schadenshergang unter Angabe von Ort, Zeit und tatsächlichem Ablauf so genau wie möglich zu beschreiben und auch den Schadensumfang zu benennen. In jedem Falle ist die oder der Geschädigte mit Namen und Kontaktdaten anzugeben.

Schließlich hat der Fachdienst Recht auch die Aufgabe der Standesamtsaufsicht. Dabei wird die Tätigkeit des städtischen Standesamtes überwacht und regelmäßigen Prüfungen unterzogen.

Verwaltungsgliederung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • PantherMedia / Andriy Popov