Ebenfalls stimmberechtigt im Rat ist der direkt gewählte Oberbürgermeister Frank Klingebiel. Vorsitzender des Rates ist Ratsherr Michael Letter. In dessen Abwesenheit wird diese Aufgabe von einem der zwei Bürgermeister übernommen.
Die Sitzungen des Rates finden in der Regel an jedem letzten Mittwoch im Monat statt und werden rechtzeitig in der Presse bekanntgegeben. Zu Beginn einer Ratssitzung kann eine Einwohnerfragestunde stattfinden. Die Fragen müssen jedoch jeweils 14 Tage vorher bis 12:00 Uhr im Büro des Oberbürgermeisters schriftlich im Rathaus oder Online eingereicht werden.
Aktuelle Tagesordnungen für die Sitzungen des Rates oder der Ausschüsse finden Sie tagesaktuell im Ratsinformationssystem ALLRIS(Link weiter unten).
Ratsinformationssystem:
Die Fraktionen des Rates:
Ort
SPD-Ratsfraktion
Fraktionsvorsitzender Frank Miska
Joachim-Campe-Straße 6 - 8
38226 Salzgitter
Zeiten / Hinweise
Das Fraktionsbüro finden Sie im Rathaus, Atrium, Zimmer 44 (Obergeschoss).
Kontakt
Ort
CDU-Ratsfraktion
Fraktionsvorsitzender Thomas Huppertz
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter
Zeiten / Hinweise
Das Fraktionsbüro finden Sie im Rathaus, Atrium, Zimmer 48 (Obergeschoss).
Kontakt
Ort
AfD-Ratsfraktion
Fraktionsvorsitzende Patricia Mair
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter
Zeiten / Hinweise
Das Fraktionsbüro finden Sie im Rathaus, Atrium, Zimmer 07 (Untergeschoss).
Kontakt
Ort
Ratsgruppe Grüne - Die PARTEI
Gruppenvorsitzende Julia Mefs und Holger Dahms
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter
Kontakt
Ort
Ratsfraktion Bündnis90/Die Grünen
Fraktionsvorsitzende Ralf Albert und Marcel Bürger
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter
Zeiten / Hinweise
Das Fraktionsbüro finden Sie im Rathaus, Atrium, Zimmer 43 (Obergeschoss).
Kontakt
Ort
Ratsfraktion DIE LINKE
Fraktionsvorsitzende Hermann Fleischer und Selahettin Ince
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter
Zeiten / Hinweise
Das Fraktionsbüro finden Sie im Rathaus, Atrium, Zimmer 52 (Obergeschoss).
Kontakt
Ort
Ratsfraktion Freie Wähler
Fraktionsvorsitzender Günter Karl-Heinz Gehmert
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter
Kontakt
Mitglieder des Rates:
Ausschüsse des Rates der Stadt Salzgitter:
Beschlussfassung:
An der Beschlussfassung sind verschiedene Gremien der Stadt beteiligt.
Rat der Stadt Salzgitter
Als oberstes Beschlussorgan der Stadt Salzgitter entscheidet der Rat über wichtige Selbstverwaltungsangelegenheiten oder Angelegenheiten im übertragenen Wirkungskreis. Da sich die Kommunalpolitik auf alle Lebensbereiche erstreckt, ist der Katalog der Aufgaben vielschichtig. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz legt die Zuständigkeiten des Rates genau fest. Als wichtigstes Recht des Rates kann der Beschluss über den Haushalt, d.h. über die Einnahmen und Ausgaben der Stadt, angesehen werden, weil damit die kommunalpolitischen Weichen für das anstehende Jahr bzw. die anstehenden Jahre gestellt werden. In vielen Fällen gehen die Initiativen, die schließlich zu Ratsbeschlüssen führen, von der Verwaltung aus. Anträge und Anfragen kommen aber auch aus der politischen Ebene.
In den Rat gewählt werden kann, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens 6 Monaten den Wohnsitz in Salzgitter hat und Deutsche/r im Sinne des Grundgesetzes ist oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens 3 Monaten den Wohnsitz in Salzgitter hat und Deutsche/r im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist. Die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl. Der Rat der Stadt Salzgitter hat 46 Ratsfrauen und Ratsherren. Der Oberbürgermeister gehört kraft seines Amtes ebenfalls dem Rat als stimmberechtigtes Mitglied an.
Der Verwaltungsausschuss
Neben dem Rat ist der Verwaltungsausschuss das wichtigste Organ der Stadt. Der Verwaltungsausschuss ist ein zentrales Organ der Lenkung und Koordinierung des gesamten kommunalen Geschehens. Er ist nicht mit den Fachausschüssen des Rates vergleichbar, weil er weitergehende Rechte hat.
Fachausschüsse
Die Bildung von Ausschüssen ist eine Angelegenheit des Rates in seiner Gesamtheit. Den Ausschussberatungen kommt unter dem Gesichtspunkt der demokratischen Legitimation und einer sachgerechten Vorbereitung der Beschlüsse des Rates bzw. des Verwaltungsausschusses eine zentrale Bedeutung für die intrakommunale Willensbildung zu. Zweck der Tätigkeit der Ausschüsse ist die Entlastung des Rates, die umso wirksamer ist, je entbehrlicher Erörterungen und Erläuterungen in den Sitzungen des Rates sind. In diesen Fachausschüssen werden das Für und Wider eines Vorhabens vorgetragen, Ideen und Vorschläge beraten, Diskussionen geführt , die dann in der Regel mit einer Beschlussempfehlung enden.
Ortsräte
Die Aufgaben der sieben Ortsräte der Stadt Salzgitter betreffen ausschließlich Angelegenheiten der Ortschaften. Die Ortsräte sind zu allen wichtigen Fragen des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises, die die Ortschaft in besonderer Weise berühren, rechtzeitig anzuhören. Weitere Zuständigkeiten sind in dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz und der Hauptsatzung der Stadt Salzgitter geregelt. Die oder der Vorsitzende führt in Ortsräten die Bezeichnung Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister. Sie nehmen auch repräsentative Aufgaben innerhalb der Ortschaft wahr.