Die Stadt führt als Wappen in Rot über silberner Zinnenmauer mit erhöhtem Giebel, wachsend ein silberner Hochofen, begleitet von zwei goldenen Ähren. Die Mauer ist belegt mit einem grünen Schild mit goldener Spitze. Oben in Grün zwei silberne Salzhaken, unten in Gold schwarze Schlegel und Eisen."
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Stadt Salzgitter ist es nicht gestattet, das Stadtwappen zu verwenden, insbesondere es unzulässigerweise zu vervielfältigen oder gewerblich zu nutzen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Kerstin Kneifel vom Fachdienst Oberbürgermeisterbüro, Rats- und Kommunalangelegenheiten.
Ort
Fachdienst Oberbürgermeisterbüro, Rats- und Kommunalangelegenheiten
Stadt Salzgitter
Joachim-Campe-Straße 6-8
38259 Salzgitter
Kontakt
Folgende Grundsätze gelten bei der Nutzung des Stadtwappens:
Rechtsgrundlage ist § 22 Absatz 1 NKomVG in Verbindung mit § 12 BGB analog.
Das Wappen der Stadt Salzgitter stellt im kommunalverfassungsrechtlichen Sinne ein hoheitliches Wahrzeichen dar. Die Stadt Salzgitter genießt gemäß § 22 Absatz 1 NKomVG in Verbindung mit § 12 BGB Namensschutz.
Bei der Verwendung des Stadtwappens besteht wie im Namensrecht die Gefahr einer Zuordnungsverwirrung. Das Wappen unterliegt hierbei einem erhöhten Schutz und darf nicht von jedermann geführt werden (Blum Meyer, NKomVG, § 22, RN 15).
Ob eine Nutzung als gerechtfertigt angesehen werden kann, bedarf der Wertung im Einzelfall. Das Anliegen des Antragstellers muss es rechtfertigen, mit einem so typischen Zeichen der Kommune auf sich aufmerksam zu machen (Blum Meyer, NKomVG, § 22, RN 16).
Bei der Genehmigungserteilung achtet die Stadt Salzgitter konsequent darauf, ob das Anliegen der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Nutzung des Stadtwappens angemessen und gerechtfertigt ist. Zu beurteilen ist daher, ob das Anliegen es rechtfertigt, mit diesem so typischen Zeichen der Kommune auf sich aufmerksam zu machen. Zudem darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller durch die Verwendung des Stadtwappens funktionell oder institutionell mit dem Träger der hoheitlichen Gewalt verbunden ist.
Genehmigt wird die Nutzung des Wappens in der Regel ausschließlich bei ortsansässigen Vereinen und Verbänden nach einer Prüfung im Einzelfall. Eine Nutzung durch politische Parteien und Vereinigungen scheidet schon allein aufgrund des Neutralitätsgebotes der Stadt Salzgitter aus.
Auch kommerzielle Nutzungen werden nicht gestattet, da bei einer Nutzungsgenehmigung die Gleichbehandlungspflicht (Art. 3 GG) greifen würde. Dies gilt auch für die Nutzung des Wappens in den sozialen Medien.
Wird das Wappen ohne Antrag beziehungsweise ohne Genehmigung (widerrechtlich) genutzt, unterfällt das kommunale Wappen dem namensrechtlichen Schutz (§ 12 BGB analog i. V. m. § 22 NKomVG), aus welchem der privatrechtrechtliche Unterlassungsanspruch folgt.
Hinweis zu Aufklebern:
Eine nichtkommerzielle Nutzung eines Aufklebers beispielsweise am Pkw-Heck wird als gewohnheitsrechtlich gestattet angesehen werden müssen. Der Benutzer / die Benutzerin bezeugt damit die Verbundenheit mit der betroffenen Kommune, ohne den Eindruck oder den Anschein amtlicher Autorität hervorzurufen oder in Anspruch zu nehmen.
Geschichtlicher Hintergrund:
Nach der Gründung der Stadt Watenstedt-Salzgitter am 1. April 1942 führte die Stadt noch etwa ein halbes Jahr das Wappen des heutigen Stadtteils Salzgitter-Bad (es vereinte die vermuteten alten Stadtfarben Rot und Weiß mit den Salzhaken, die in die untere Hälfte eines rot über silber geteilten Schildes gesetzt wurden), das am 21. November 1936 vom hannoverschen Oberpräsidenten verliehen worden war. Die Einführung eines neuen Wappens für die neue Stadt wurde zwar erwogen, konnte aber infolge der vielen anderen zu bewältigenden Probleme nicht realisiert werden; und so blieb Watenstedt-Salzgitter ab 1942 wappenlos.
Am 18. Januar 1946 beriet der Magistrat der Stadt über einen vorliegenden Entwurf eines Stadtwappens. Stadtrat Dr. Höck wurde beauftragt, diesen Entwurf zu vervollständigen. Am 6. März 1946 erklärte sich der Magistrat damit einverstanden, einen Wettbewerb zu initiieren. 38 Entwürfe von 17 Künstlern gingen ein, von denen allerdings keiner realisiert wurde, obwohl drei Entwürfe ausgezeichnet wurden, die sich auf Landwirtschaft, Bergbau und Hütte bezogen.
So erhielt der Maler und Grafiker Günther Clausen in Braunschweig den Auftrag, für die neue Stadt ein Wappen zu entwerfen. Seinem Entwurf, der zwei Stadtmauern mit Toren, das Zeichen des Salzes, drei volle Weizenähren, Hammer und Schlägel, das chemische Zeichen für Eisen und einen Hochofen enthielt, wurde sowohl vom Schul- und Kulturausschuss als auch vom Hauptausschuss zugestimmt. Der Rat der Stadt Watenstedt-Salzgitter, dem alle bisherigen Entwürfe vorlagen, folgte in der Sitzung am 13. August 1947 den Empfehlungen der genannten Ausschüsse. Dem von der britischen Militärregierung nicht beanstandeten Wappen versagte der braunschweigische Verwaltungspräsident im November 1947 auf Grund der Einwände des Niedersächsischen Staatsarchivs Wolfenbüttel (zu überladen und unübersichtlich) die Genehmigungsempfehlung. Diese Entscheidung führte zu einem Protest des Hauptausschusses der Stadt Watenstedt-Salzgitter und zu einem Streit, der sich zwei Jahre hinzog.
Schließlich folgte die Stadt der Empfehlung des Direktors des Niedersächsischen Staatsarchivs in Hannover und beauftragte den Lehrer Gustav Völker, Hannover-Kleefeld, einen neuen Entwurf zu fertigen. Völker legte fünf Entwürfe vor, die erörtert wurden. Als diskutiert wurde, eventuell Schlägel und Eisen fortfallen zu lassen, beschloss die Betriebsratsvollversammlung der Erzbergbau-Salzgitter GmbH am 27. Januar 1950 einstimmig eine Empfehlung an die Stadt, in das Stadtwappen das Ehrenzeichen des Bergbaus, Schlägel und Eisen, einzufügen. Gegen den vom Hauptausschuss der Stadt Watenstedt-Salzgitter favorisierten Entwurf erhob das Niedersächsische Staatsarchiv Wolfenbüttel keine Einwände und so beschloss der Rat der Stadt am 31. Mai 1950 die Einführung eines Stadtwappens. Eine Woche zuvor hatte sich Stadtschulrat Zobel in einem Schreiben an Stadtdirektor Seibt gegen die im Wappenentwurf enthaltene Form der Salzhaken, die nach seiner Ansicht wie Beile gezeichnet wären, gewandt. Dieser Einwand fand nach Rücksprache mit Völker keine Berücksichtigung. Der niedersächsische Minister des Innern genehmigte am 24. Januar 1951 zugleich mit der Änderung des Stadtnamens von "Watenstedt-Salzgitter" in "Salzgitter" das noch heute geführte Wappen.