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Salzgitter

Steuern

Das Fachgebiet Steuern ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuern, der Vergnügungssteuer, der Grundsteuern A und B, der Hundesteuer sowie der Zweitwohnungssteuer.

Hebesätze der kommunalen Steuern

Grundsteuer (A) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe      390 v.H.
Grundsteuer (B) für Grundstücke 540 v.H.
Gewerbesteuer 440 v.H.
Hundesteuer (Ersthund) 100,00 Euro
Hundesteuer (Zweithund) 140,00 Euro
Hundesteuer (Dritthund und weitere Hunde je) 180,00 Euro
Vergnügungssteuer 20 v.H.
Zweitwohnungssteuer 10 v.H.

Weitere Informationen zu den Steuerarten

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Salzgitter