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Salzgitter

Bauen

Die nachfolgenden Formulare werden vom Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz zur Verfügung gestellt.

Derzeit noch nicht möglich: Elektronische Kommunikation mit dem Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz

Das Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz gibt aufgrund § 86 (8) Satz 1 NBauO Folgendes bekannt:

Da die technischen Voraussetzungen derzeit noch nicht vorliegen, wird der Beginn der elektronischen Kommunikation für alle Verfahren bis auf Weiteres, spätestens bis zum 01.01.2024, verschoben.

Die Anträge, Anzeigen, Mitteilungen und beizufügenden Bauvorlagen sind abweichend von den ab 1. Januar 2022 geltenden gesetzlichen Regelungen als Dokumente in Papierform zu übermitteln. Dies gilt auch für Anträge nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz.


Aktuelles:

Mit Wirkung vom 07.07.2022 hat die oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes Niedersachsen neue Musterformulare bekannt gemacht, die gemäß § 2 (1) 2 NBauVorlVO in baurechtlichen Verfahren zwingend zu verwenden sind. Die aktuellen Fassungen werden Ihnen hier bereitgestellt. 

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  • PantherMedia / tsalko