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Salzgitter

Die Kommunale Wärmeplanung

Die Stadt Salzgitter ist nach Paragraf 20 des niedersächsischen Klimagesetztes (NKlimaG) bis zum 30. Juni 2026 verpflichtet, eine Kommunale Wärmeplanung zu erstellen.

Die Stadt Salzgitter ist nach Paragraf 20 des niedersächsischen Klimagesetztes (NKlimaG) bis zum 30. Juni 2026 verpflichtet, eine Kommunale Wärmeplanung zu erstellen.

Das Ziel ist die Transformation der Wärmeversorgung in Richtung Treibhausgasneutralität bis ins Jahr 2040. Die Kommunale Wärmeplanung dient dabei als langfristiges, strategisches Planungstool, welches die Stadt auf dem Weg zur klimaschonenden Wärmeversorgung begleiten soll.

Wie soll das gemacht werden?

Durch Analysen der Verbräuche und Bedarfe der Gebäude, sowie der Siedlungsstruktur und vorliegenden Infrastrukturen können Potenziale für die Stadt Salzgitter abgebildet und Ziele und Maßnahmen angeregt werden.

Die in der Wärmeplanung festgelegten Ziele und Maßnahmen dienen der Stadt Salzgitter als Handlungsgrundlage für die langfristige Umstrukturierung der Wärmeversorgung im Stadtgebiet hin zu klimaschonenden Lösungen. Über den Fortschritt des Prozesses wird die Stadt Salzgitter fortlaufend informieren.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • KEAN
  • PantherMedia / Karsten Ehlers
  • Stadt Salzgitter