Mit dem Ziel, bis zum Jahr 2040 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung der Gebäude zu erreichen, hat die niedersächsische Landesregierung die Pflicht zur Kommunalen Wärmeplanung im Sommer 2022 im § 20 des Niedersächsischen Klimagesetzes verankert (NKlimaG).
Was ist der Kommunale Wärmeplan?
Was sind die Ziele des Kommunalen Wärmeplans?
Wie wird der Kommunale Wärmeplan erstellt?
Was macht das Planungsbüro?
Zeitplan:
Welche rechtliche Verbindlichkeit besitzt die Kommunale Wärmeplanung?
Welche Regelungen gelten rund um den Heizungstausch?
Wann liegt der kommunale Wärmeplan vor?
Wie werden Bürgerinnen und Bürger in den Prozess eingebunden und informiert?
Kontakt:
Klimaschutzmanagement der Stadt Salzgitter
Kontakt
Weiterführende Informationen
- Die Kommunale Wärmeplanung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Fragen und Antworten rund um die Kommunale Wärmeplanung (KEAN) (Öffnet in einem neuen Tab)
- weiterführende Fragen und Antworten rund um die Kommunale Wärmeplanung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) (Öffnet in einem neuen Tab)
- KWW: Warum Wärmeplanung?PDF-Datei161,52 kB
- Rechtliche Grundlagen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Der Leitfaden der Kommunalen Wärmeplanung in Niedersachsen (Öffnet in einem neuen Tab)