Einwandfreies Badewasser
Eine durchschnittliche Schwimmerin oder ein durchschnittlicher Schwimmer schlucken beim Baden im Schnitt 50 Milliliter, ein Nichtschwimmer/eine Nichtschwimmerin 30 Milliliter Wasser. Kinder beim herumtoben schlucken oft ein Vielfaches dieser Mengen.
Einwandfreies Badewasser ist eine Voraussetzung dafür, dass Schwimmen und Baden tatsächlich gesund erhält.
Da Badewasser gleichzeitig aber auch ein guter Überträger von Mikroorganismen ist und jeder Badegast mehrere Millionen Bakterien, Viren, Pilze und sonstige Mikroorganismen in das Badewasser abgibt, muss das Badewasser in öffentlichen Hallenbädern und Freibädern so behandelt werden, dass die Infektionsgefahr so gering wie möglich gehalten wird. Die richtige Chlorung des Badewassers sorgt dafür, dass die von allen Badegästen eingetragenen Mikroorganismen so schnell wieder unschädlich gemacht werden, dass keine Gefahr einer Krankheitsübertragung besteht.
Die technische Aufbereitung des Badewassers ist also wichtig.
Aufgaben des Gesundheitsamtes
Das Gesundheitsamt überwacht alle offiziellen Badegewässer öffentlichen Frei- und Hallenbäder, Lehrschwimmbecken und Hotel- und Kurbäder im Bereich der Stadt Salzgitter.
Die Überwachung der Schwimmbecken und Badebecken einschließlich ihrer jeweiligen Wasseraufbereitungsanlagen unterliegt dem Gesundheitsamt.
Bei der Überwachung werden während des Badebetriebes Wasserproben entnommen und vor Ort auf die Einhaltung bestimmter Werte (zum Beispiel pH-Wert und Chlorgehalt) untersucht. Zusätzlich wird eine Probe zur mikrobiologischen Untersuchung entnommen.
Grundlage für die Überwachung von Schwimm- und Badebeckenwasser ist das Infektionsschutzgesetz und die DIN 19643 (technisches Regelwerk).
Anforderungen an das Wasser in Schwimm- und Hallenbädern
Schwimm- und Badebeckenwasser muss so beschaffen sein, dass die menschliche Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht geschädigt wird. Die Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser muss so erfolgen, dass diese Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes jederzeit in allen Beckenbereichen erfüllt sind. Diese Anforderungen sind im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht durch den Betreiber sicherzustellen und werden durch das Gesundheitsamt überwacht.