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Salzgitter

Fachkräfte Frühe Hilfen

Schwangere und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern können in besonderen Lebenssituationen längerfristig durch eine Familienhebamme oder Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerin betreut und begleitet werden.

Elternberatung

Familienhebammen und Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerinnen sind gelernte Hebammen und Kinderkrankenschwestern mit einer Zusatzqualifikation als Fachkraft Frühe Hilfen.

Die Unterstützung durch eine Familienhebamme oder Familienkinderkrankenschwester können Sie, zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch auf Hebammenleistungen (Geburtsvorbereitung, Wochenbettbetreuung etc.) durch die Krankenkasse, erhalten, wenn Sie z.B.

  • alleinerziehend oder minderjährig sind
  • sich in einer schwierigen und belastenden Lebenssituation befinden
  • ein Kind haben, dass zu früh geboren wurde
  • sich unsicher und erschöpft fühlen
  • Beratung bei der Ernährung, Entwicklung, Pflege und Förderung Ihres Kindes wünschen
  • familiäre und finanzielle Sorgen haben
  • Ihr Kind sie vor besondere Herausforderungen stellt, weil es viel schreit und oft krank ist
  • Probleme in der Partnerschaft haben
  • sich isoliert fühlen, weil sie wenig Hilfe durch Verwandte oder Freunde erhalten
  • ausländischer Herkunft sind und z.B. Kontakte zu anderen Müttern und Eltern aufbauen oder mehr über soziale oder medizinische Unterstützungsangebote erfahren wollen

Familienhebammen können Frauen und Familien schon in der Schwangerschaft und danach auf Wunsch bis zur Vollendung des 1.Lebensjahres (ggfs. auch darüber hinaus) begleiten. Die Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerinnen unterstützen Familien auch über das 1. Lebensjahr hinaus bis zum 3. Lebensjahr, wenn eine chronische Erkrankung oder Behinderung beim Kind vorliegt.

Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern...

  • haben für Sie immer ein offenes Ohr für Ihre Fragen und Sorgen.
  • kennen die Anlaufstellen für Schwangere und junge Familien und vermitteln weitergehende Hilfe
  • leisten praktische Unterstützung im Alltag mit Ihrem Säugling/ Kleinkind
  • begleiten Sie auf Wunsch zu Behörden sowie Beratungs- und Arztterminen.
  • helfen Ihnen, eine liebevolle Beziehung zu ihrem Kind aufzubauen
  • unterstützen Sie bei der Neugestaltung ihres Lebens mit Kind(ern)

Die Inanspruchnahme der Hilfe durch eine Familienhebamme/Familienkinderkrankenschwester im Rahmen der Frühen Hilfen ist kostenfrei und unabhängig. Die Fachkräfte unterliegen der Schweigepflicht.

Die Vermittlung einer Familienhebamme oder Familienkinderkrankenschwester erfolgt durch die Koordinatorin im Familienservice.

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Bildnachweise

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  • Nationales Zentrum