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Salzgitter

Hilfe bei Pflegebedürftigkeit

Soweit Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen Ihrer Pflegekasse nicht ausreichen, um die Kosten für häusliche Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege und vollstationäre Pflege selbst zu tragen, können Sie beim Sozialamt Ihres Wohnortes die ungedeckten Kosten beantragen.

Der Antrag ist grundsätzlich vor Beginn der Hilfebedürftigkeit zu stellen, da ansonsten erst ab dem Tag des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger die Hilfe gewährt wird. Zur Fristwahrung genügt es in der Regel, entweder telefonisch oder formlos den Antrag zu stellen. Ein entsprechender Formantrag kann dann nachgereicht werden. 

Kontakt:

Fachdienst Soziales und Senioren
Fachdienst Soziales und Senioren
Seniorenbüro
Fachdienst Soziales und Senioren

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Bildnachweise

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