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Salzgitter

Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden Auszubildende individuell gefördert, wenn ihnen die Mittel, die sie für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung benötigen, nicht zur Verfügung stehen.

Damit wird dem Einzelnen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation der Familie die Ausbildung ermöglicht, für die sie oder er sich nach ihren oder seinen Interessen und Fähigkeiten entschieden hat.

Zielgruppe: Auszubildende in schulischer Ausbildung ab Klasse 10 für allgemein bildende Schulen sowie in berufsqualifizierender schulischer Ausbildung.

Wenn Sie die Förderung als Studierender beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an das entsprechende Studentenwerk am Studienort

Ansprechpartner

Stadt Salzgitter, BAföG-Stelle

Elektronische Antragstellung

Der Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann über das Portal BAföG-Digital (  https://www.bafoeg-digital.de/ (Öffnet in einem neuen Tab) ) auf elektronischem Weg gestellt werden.

Die antragsstellende Person muss sich mit der BundID registrieren und kann jedes benötigte Formblatt online ausfüllen und gegebenenfalls Nachweise hochladen. Auch zu beteiligende Eltern, Ehepartner oder Lebenspartner können die Formblätter entsprechend online zu dem jeweiligen Antrag in einem gesonderten Bereich ausfüllen; der Zugriff erfolgt per Link, den die antragsstellende Person per E-Mail versenden kann.

Vorteile sind höchste Sicherheit bei der Verifizierung der Identität, digitale Antragsstellung und Kommunikation mit dem BAföG-Amt.

Im Hinblick auf die E-Akte ist eine elektronische Antragsstellung in jedem Fall vorteilhafter für beide Seiten und sollte vorrangig genutzt werden. Die Einreichung digital ausgefüllter Formblätter per E-Mail ist ebenfalls vorteilhaft, da der Antragsteller eine Eingangsbestätigung per E-Mail erhält und die Unterlagen auch besser lesbar sind. Die Antragsstellung in Papierform ist grds. weiterhin möglich, sollte aber möglichst nachrangig genutzt werden.

 

Hinweis: Bei Schuljahresbeginn ist, aufgrund der Antragshochphase, mit einer Bearbeitungszeit von etwa 6 bis 8 Wochen zu rechnen. Eine Einreichung der vollständigen Unterlagen ist hierbei maßgebend. 

Weitere Informationen:

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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  • PantherMedia / Randolf Berold