Informationsschreiben des Gemeindewahlleiters
Zur Abgabe eines formgerechten Wahlvorschlags haben Parteien, Wählergruppen und
Einzelbewerber je anzutretendem Wahlgebiet bzw. Wahlbereich Formblätter gemäß § 32 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) einzureichen.