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Salzgitter

Zulassung für Neufahrzeug

* Erteilung der Erstzulassung eines Fahrzeugs
* Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr
* zugelassen werden; dies gilt auch für Anhänger
* Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs wird als Erstzulassung bezeichnet
* Beantragung bei der zuständigen Zulassungsbehörde
* Zulassungsbehörde stellt die gestempelten Zulassungspapiere aus und erteilt Kennzeichen
* Zulassung berechtigt,
o mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
o das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen
* erforderliche Unterlagen:
o Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
o Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
o Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
o Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
o Bei folgenden Fahrzeugarten sind weitere Unterlagen vorzulegen:
+ Bei Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung zusätzlich:
# Datenbestätigung
+ Bei Fahrzeugen mit EU-Typengenehmigung zusätzlich:
# die EU-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt
+ Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugeinzelgenehmigungen zusätzlich:
#
* Bescheinigung darüber, dass eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung vorliegt
+ Bei einem zulassungsfreien Fahrzeug zusätzlich:
#
* Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung
* Weitere Voraussetzungen:
o keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungen von mehr als 30 EUR
o keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr, inklusive aller Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge
* Beantragung: persönlich oder in Vertretung
* bei Beantragung durch Vertretung: Vollmacht und Ausweisdokumente im Original notwendig
* zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung

Erläuterungen und Hinweise