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Salzgitter

Wohngeld von Amts wegen (ohne Antrag) verringern

* Wohngeld Änderung von Amts wegen
* Die Behörde wird nach einer Überprüfung oder der Mitteilung der wohngeldberechtigten Person tätig
* Der bereits genehmigte Miet oder Lastenzuschuss (bei Eigentum) kann gemindert werden,
* wenn sich im Zeitraum der Wohngeldbewilligung nicht nur vorübergehend das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht
* die Miete oder Belastung (ohne Heizkosten) bei selbst genutztem Wohneigentum um mehr als 15 Prozent verringert
* die Anzahl an Haushaltsmitgliedern verringert.
* Wenn die Änderung länger als 4 Monate anhält, gilt diese nicht mehr als vorübergehend.
* Zuständigkeit: die örtliche Wohngeldbehörde am Wohnsitz

Beschreibung

Beschreibung

Ihr Anspruch auf Wohngeld könnte sich verringern, wenn im Zeitraum der Wohngeldbewilligung nicht nur vorübergehend, also mehr als 4 Monate lang,

  • sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht hat,
  • Ihre Miete oder die Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent niedriger ausfällt oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert hat.

Im Falle einer Mietsenkung oder geringeren Belastung bei Wohneigentum oder bei Erhöhung des Gesamteinkommens kann es auch zu einer Rückforderung kommen, wenn diese Änderungen nicht nur vorübergehend sind, also länger als 4 Monate andauern.

Erläuterungen und Hinweise