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Salzgitter

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen

* Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit Berufsausbildung
* Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.
* Bei reglementierten Berufen ist eine gültige Berufsausübungserlaubnis erforderlich (zum Beispiel bei Ärzten, Apothekern, Zahn- und Tierärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern).
* Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu sechs Monate erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn diese 6-Monats-Frist noch nicht ausgeschöpft wurde.
* Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Probebeschäftigung, die der Qualifikation entspricht, für bis zu zehn Stunden in der Woche.

Zuständig: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde

Beschreibung

Beschreibung

Sie haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte erhalten. Diese Aufenthaltserlaubnis kann insgesamt für bis zu sechs Monate ausgestellt werden. Sollte diese 6-Monats-Frist noch nicht ausgeschöpft sein, können Sie - u. a. unter der Voraussetzung, dass Sie weiter Ihren Lebensunterhalt sichern - die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Mit der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche können Sie eine Probebeschäftigung, zu deren Ausübung die Qualifikation befähigt, für bis zu zehn Stunden in der Woche ausüben.

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