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Salzgitter

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit für Freiberufler beantragen

* Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für Freiberufler
* Ausländer, die für eine freiberufliche Tätigkeit in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können die-se unter bestimmten Voraussetzung verlängern.
* Bei reglementierten freien Berufen ist eine gültige Berufsausübungserlaubnis erforderlich (zum Beispiel bei Ärzten, Apothekern, Zahn- und Tierärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern).
* Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für die Dauer der freiberuflichen Tätigkeit verlängert.
* Zuständig: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde

Beschreibung

Beschreibung

Sie können Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler verlängern, wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit in Deutschland weiter ausüben wollen. 

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen.

Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören die selbständig ausgeübten wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Berufstätigkeiten nach § 18 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (zum Beispiel selbstständige Ärzte, Notare, Steuerberater).

Soweit erforderlich, müssen Sie aktuell nochmals eine Berufserlaubnis vorlegen.

Erläuterungen und Hinweise