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Salzgitter

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für (ehemals) qualifizierte Geduldete beantragen

* Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
* Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.
* Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis an ehemals qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung muss
* die ausländische Person ausreichenden Wohnraum nachweisen,
* wenn die ausländische Person weniger als zwei Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis war, weiterhin eine qualifizierte Beschäftigung angestrebt sein oder ein Arbeitsplatzangebot für eine weitere der beruflichen Qualifikation entsprechende Beschäftigung vorliegen,
* wenn die ausländische Person bereits zwei Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis war, das Beschäftigungsverhältnis fortbestehen oder ein weiteres Arbeitsplatzangebot vorliegen (die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nach Ausübung einer zweijährigen der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung zu jeder Beschäftigung).
* Die örtliche Ausländerbehörde beteiligt in der Regel die Bundesagentur für Arbeit.
* Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt grundsätzlich befristet für die Dauer der Beschäftigung, in der Regel für zwei Jahre.
* Zuständig: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde

Beschreibung

Beschreibung

Sie können die Verlängerung Ihrer zum Zweck der Beschäftigung erteilten Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete beantragen, wenn Sie weiterhin einer Beschäftigung nachgehen wollen und auch die sonstigen Voraussetzungen weiterhin erfüllen. Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung vorliegen. Insbesondere müssen Sie Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern können.

Zur Bearbeitung Ihres Antrags beteiligt die Ausländerbehörde in der Regel die Bundesagentur für Arbeit, welche die Arbeitsbedingungen prüft. Nach zweijährigem Besitz der Aufenthaltserlaubnis und wenn während dieser Zeit eine der beruflichen Qualifikation entsprechende Beschäftigung ausgeübt wurde, unterliegt der Arbeitsmarktzugang keinen Beschränkungen mehr.

Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

Erläuterungen und Hinweise