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Salzgitter

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen

* Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst
* Teilnahme am Europäische Freiwilligendienst (EFD) maximal bis zu einer Dauer von einem Jahr möglich
* Möglichkeit der Teilnahme an einem gemeinnützigen Projekt in Deutschland.
* Die für die Dauer des freiwilligen Dienstes erteilte Aufenthaltserlaubnis kann bis zu einer Gesamtgeltungsdauer von einem Jahr verlängert werden. Die weitere Verlängerung ist ausgeschlossen.
* Zuständig: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde

Beschreibung

Beschreibung

Als Teilnehmerin oder Teilnehmer am Europäischen Freiwilligen-dienst wurde Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Sofern die aufnehmende Einrichtung mit Ihnen schriftlich eine Verlängerung des Dienstes vereinbart, kann auch Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert werden.

Voraussetzung ist, dass die maximale Erteilungsdauer der Aufenthaltserlaubnis in Höhe von einem Jahr noch nicht ausgeschöpft ist.

Wenn Sie weiterhin das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie auch für die Verlängerung die Zustimmung Ihrer Personensorgeberechtigten.

Neben der Teilnahme am Freiwilligendienst ist die Ausübung einer zusätzlichen Beschäftigung nicht gestattet

Erläuterungen und Hinweise