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Salzgitter

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium beantragen

* Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur bedingten Zulassung zum Studium und Teilzeitstudium
* Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.
* Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist möglich, wenn die Bedingungen zur Aufnahme eines Vollzeitstudiums bzw. den Abschluss eines Teilzeitstudiums noch nicht erfüllt wurden, dieses Ziel aber noch in einem angemessenen Zeitraum erreicht werden kann.
* Für die Dauer des Aufenthalts müssen Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen gesichert sein.
* Bei der Entscheidung über die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann die Ausländerbehörde in Fragen der Studienvoraussetzungen, des Studienverlaufs, des Studienabschlusses und sonstiger akademischer Belange Stellungnahmen der Hochschule oder sonstiger zur Aus oder Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen einholen.
* Die Aufenthaltserlaubnis wird mindestens um ein Jahr und in der Regel um zwei Jahre verlängert. Dauert das Studium weniger als zwei Jahre, wird sie um die Dauer des Studiums verlängert. Für die Aufenthaltsdauer gilt ein Aufenthalt von zehn Jahren in der Regel als Obergrenze.
* Wurde das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, müssen die zur Personensorge berechtigten Personen dem Aufenthalt in Deutschland zustimmen.
* Die Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.
* Zuständig: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde

Beschreibung

Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erfüllung von Bedingungen vor Aufnahme eines Studiums in Deutschland ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der verlängert werden kann.

Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie die Bedingungen zur Aufnahme eines Vollzeitstudiums bzw. den Abschluss eines Teilzeitstudiums noch nicht erfüllen, dieses Ziel aber noch in einem angemessenen Zeitraum erreichen können.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollte Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums gesichert sein.

Bei der Entscheidung über die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann die Ausländerbehörde in Fragen der Studienvoraussetzungen, des Studienverlaufs, des Studienabschlusses und sonstiger akademischer Belange Stellungnahmen der Hochschule oder sonstiger zur Aus- oder Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen einholen und berücksichtigen.

Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet.

Sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die zur Personensorge berechtigten Personen Ihrem weiteren Aufenthalt in Deutschland zustimmen.

Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits von der Ausländerbehörde ausgeschlossen wurde.

Erläuterungen und Hinweise