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Salzgitter

Verdienstausfallentschädigung bei Mehrkosten beantragen

Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Gewährung für während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen

Anspruch auf Erstattung von Mehraufwendungen bei Existenzgefährdung nach Verdienstausfall aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne, eines behördlich angeordneten Tätigkeitsverbots oder eines Betreuungsbedarfs

Auszahlung und Beantragung durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Antrag muss rückwirkend innerhalb von 2 Jahren nach Ende der Absonderung/nach Beginn des Tätigkeitsverbots gestellt werden

Zuständige Stelle: die Landkreise und Kreisfreie Städte (Der Zuständigkeitenfinder unter www.ifsg-online.de hilft dabei, die örtlich zuständige Behörde zu ermitteln.)

Beschreibung

Beschreibung

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind.

Wenn Sie durch eine behördliche Maßnahme aufgrund des Infektionsschutzgesetzes unter häuslicher Quarantäne gestellt oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung des entstandenen Verdienstausfalls.

Bei einer Existenzgefährdung können den Entschädigungsberechtigten zusätzlich die während der Verdienstausfallzeiten entstehenden Mehraufwendungen auf Antrag in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet werden.

Die Auszahlung und Antragstellung erfolgt schriftlich bei der zuständigen Behörde. Der Antrag auf Entschädigung muss rückwirkend innerhalb von 2 Jahren nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder Ende der Quarantäne gestellt werden.

Erläuterungen und Hinweise