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Salzgitter

Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung fü Pflegekind/er beantragen

* Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung
* Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekinder
* Zuständig: Jugendamt

Beschreibung

Beschreibung

Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

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