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Salzgitter

Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen

* Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage Erteilung
* Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Teils einer Anlage
* Genehmigung erfolgt nach vorläufiger Beurteilung durch die zuständige Behörde
* zuständig: die für Sie zuständige Behörde

Beschreibung

Beschreibung

Teile von Anlagen können auf Grund ihrer Beschaffenheit oder des Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen.

Wenn Sie eine Anlage errichten oder betreiben wollen, benötigen Sie eine Teilgenehmigung von der zuständigen Behörde. Eine Teilgenehmigung kann beantragt und erteilt werden, wenn die vollständige Genehmigung einer beantragten Anlage noch nicht erfolgt ist, aber folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Es besteht ein berechtigtes Interesse an der Erteilung einer Teilgenehmigung,
  • die Genehmigungsvoraussetzungen für den beantragten Gegenstand der Teilgenehmigung liegen vor und
  • eine vorläufige Beurteilung ergibt, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse bezüglich der Genehmigungsvoraussetzungen entgegenstehen.

Erläuterungen und Hinweise