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Salzgitter

Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme

Beschreibung

Beschreibung

Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.

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