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Salzgitter

Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung

Beim Kauf eines Grundstücks kann die Gemeinde des jeweiligen Bundeslandes oder ein begünstigter Dritter unter bestimmten Voraussetzungen in den Kaufvertrag eintreten.

Beschreibung

Beschreibung

Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet, dass die Gemeinde beim Kauf eines Grundstücks auf ihrem Gemeindegebiet unter bestimmten Maßgaben ein Recht darauf hat, dass sie oder ein Dritter in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden kann. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein oder vom Erwerber abgewendet werden.

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