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Salzgitter

Stelle als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bzw. -fegerin aufgeben

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie Ihre Stelle als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger oder –fegerin  aufgeben möchten, müssen  Sie den entsprechenden Verwaltungsakt, also Ihre Bestellung, durch die zuständige Behörde aufheben lassen.

Sie können die Aufhebung Ihrer Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger oder –fegerin freiwillig einleiten. Die Aufhebung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch zwangsweise eingeleitet werden. Mit Vollendung des 67. Lebensjahres endet die Bestellung. Ein Antrag auf Aufhebung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Wollen Sie die gesamte Tätigkeit als Schornsteinfeger oder –fegerin aufgeben,   können Sie anschließend die Löschung aus der Handwerksrolle beantragen und ggf. Ihr Gewerbe abmelden.

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