Beschreibung
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Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
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* Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
* Es ist möglich, das bereits erworbene Nutzungsrecht für eine Grabstelle auf eine andere Person zu übertragen.
Zuständige Behörde: Gemeinde, in der der Friedhof liegt
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