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Salzgitter

Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern

Beschreibung

Beschreibung

Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes ist den Friedhofsträgern vorbehalten.

Durch die Träger können (private) Dritte mit der Durchführung der Errichtung und des Betriebs des Friedhofs beauftragt werden.

Erläuterungen und Hinweise