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Salzgitter

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

Für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit müssen sich Gewerbetreibende die jeweiligen Aufstellorte bestätigen lassen.

Beschreibung

Beschreibung

Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Stelle dafür die Erlaubnis erteilt.

Zusätzlich muss für jeden Aufstellort nachgewiesen werden, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Hierüber erstellt die zuständige Stelle eine Bestätigung. Diese Bestätigung ist neben der generellen Aufstellerlaubnis Voraussetzung für die Aufstellung am einzelnen Aufstellort.

Erläuterungen und Hinweise