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Salzgitter

Sammelliste als Reiseerleichterung für Schülerinnen und Schüler beantragen

* Reiseerleichterung für Schülerinnen und Schüler von Drittstaaten mit Wohnsitz in Deutschland
* EU-weites Standardformular
* gültig für Klassenfahrten ins EU-Ausland sowie nach Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum)
* Kann dienen als:
o Befreiung von der Visumspflicht
+ für Schülerinnen und Schüler aus Drittstaaten
+ wenn sie im Zielland aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit visumpflichtig sind
o Passersatz
+ für Schülerinnen und Schüler, die keinen Pass oder anerkanntes gültiges Reisedokument besitzen (Beispiel: laufendes Asylverfahren)
+ Genehmigung der örtlich zuständigen Ausländerbehörde nötig
+ biometrisches Foto nötig für Personen, wenn die Liste als Passersatz ausgestellt werden soll
* Kosten:
o Volljährige: EUR 12,00 pro Person
o Minderjährige: EUR 6,00 pro Person
* zuständig: Ausländerbehörde am Ort der Schule

Beschreibung

Beschreibung

Die Schülersammelliste ist ein Formular, das Klassenfahrten mit einer multinationalen Klasse erleichtert. Sie gilt für Klassenfahrten innerhalb der Europäischen Union sowie nach Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum).

Schülersammelliste als Visumsersatz

Schülerinnen und Schüler mit Drittstaatsangehörigkeit und Wohnsitz in Deutschland, die eigentlich im Zielland visumspflichtig wären, können mit der Liste ausnahmsweise ohne Visum einreisen. Die Schülersammelliste ermöglicht es zum Beispiel, dass Schülerinnen und Schüler an einer Klassenfahrt teilnehmen können, auch wenn ein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Wenn der Lehrer oder die Lehrerin die Schülersammelliste an der Grenze vorlegt, müssen die Grenzschutzbehörden der Mitgliedstaaten die aufgeführten Schülerinnen und Schüler auch ohne Visum ein- und ausreisen lassen. Die Schülerinnen und Schüler zeigen beim Grenzübertritt lediglich ihren Pass oder Personalausweis vor.

Schülersammelliste als Passersatz

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin keinen Pass oder ein anderes gültiges Reisedokument hat, wird das EU-Formular beim Grenzübertritt auch als Passersatz anerkannt, sofern die Liste

  • mit einem Foto des Schülers oder der Schülerin versehen wurde und
  • von der örtlich zuständigen Ausländerbehörde beglaubigt und genehmigt worden ist.

Mit der Genehmigung bestätigt die Ausländerbehörde, dass alle aufgeführten Schülerinnen und Schüler in Deutschland wohnen und zur Rückreise berechtigt sind.

Die Schülersammelliste enthält die folgenden Informationen:

  • Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Schülerinnen und Schüler,
  • Reiseziel und Reisedauer der Klassenfahrt,
  • gegebenenfalls Fotos der Schülerinnen und Schüler, die keinen Pass besitzen.

Es empfiehlt sich, vor der Reise weitere Informationen zum Verfahren im konkreten Fall zu erfragen. Wenden Sie sich dazu an die Botschaft des Reiselandes und die örtlich zuständige Ausländerbehörde.

Erläuterungen und Hinweise