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Salzgitter

Reisegewerbe Erlaubnis

* Die Ausübung eines Reisegewerbes bedarf grundsätzlich – manche Tätigkeiten sind reisegewerbekartenfrei – der Erlaubnis
* Reisegewerbe ist gewerbsmäßige Tätigkeit ohne vorherige Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne gewerbliche Niederlassung
* Inhaltliche Beschränkung möglich
* Befristung möglich
* Kann mit Auflagen verbunden werden
* Wird bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung am Wohnort oder Betriebssitz beantragt

Beschreibung

Beschreibung

Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie gewerbsmäßig Waren ohne vorherige Bestellung (Termin) feilbieten und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (§ 4 Abs. 3 GewO) oder ohne eine solche zu besitzen tätig werden. Gleiches gilt, wenn Sie Bestellungen für Waren aufsuchen (vertreiben) oder Waren ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.

Erläuterungen und Hinweise