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Salzgitter

Reihenfolge der Vornamen ändern

* Vorname Änderung der Reihenfolge
* seit 1. November 2018: Änderung der Reihenfolge mehrerer Vornamen ohne Grund möglich; davon ausgenommen:
o Vornamen hinzufügen oder weglassen,
o keine Änderung der Reihenfolge bei Namen mit Bindestrich (Beispiel: Hans-Peter)
* Voraussetzung: Name muss dem deutschen Recht unterliegen, was der Fall ist bei
o deutschen Staatsangehörigen,
o Asylberechtigten,
o ausländischen Geflüchteten und
o Staatenlosen.
* zuständig: Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind

Beschreibung

Beschreibung

Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018  ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.

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