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Salzgitter

* Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
* Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein
* Personalausweis ist bei falscher Namensangabe ungültig. Deshalb ist bei Namensänderung ein neuer Personalausweis zu beantragen.
* Ausnahme: gültiges Passdokument mit dem neuen Namen liegt vor.
* Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
o Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
o Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
* Kosten:
o 37,00 EUR für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
o 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
o 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
o 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
o 30,00 EUR Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
* Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 bis 3 Wochen möglich
* zuständig:
o Bürgeramt am Hauptwohnsitz
o jedes andere Bürgeramt

Beschreibung

Beschreibung

Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist Ihr Personalausweis ungültig. Deshalb müssen Sie in diesem Fall einen neuen beantragen.

Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.

Zwar wurde am 2. August 2021 ein EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo bleiben jedoch gültig, solange sich der Familienname/die Vornamen nicht ändern.

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Erläuterungen und Hinweise