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Salzgitter

Negativbescheinigung beantragen (zur Staatsangehörigkeit)

* Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Nichtbestehens auf Antrag
* Eine Negativbescheinigung wird ausgestellt, wenn die Staatsangehörigkeitsbehörde das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit feststellt.
* Die Staatsangehörigkeitsbehörde bescheinigt das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn ein berechtigtes Feststellungsinteresse nachgewiesen werden kann.
* Ein berechtigtes Feststellungsinteresse liegt vor, wenn zur Vorlage bei ausländischen Behörden (beispielsweise im Herkunftsstaat oder im Herkunftsstaat der Eltern) oder bei der Inanspruchnahme konsularischer Dienstleistungen der Auslandsvertretung eines anderen Staates in Deutschland ein amtlicher Nachweis darüber benötigt wird, dass während des Aufenthalts in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben wurde (insbesondere weder durch Geburt in Deutschland noch durch Einbürgerung oder Erklärung).
* Die Entscheidung der Staatsangehörigkeitsbehörde ist gebührenpflichtig.
* zuständig: die am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts (Lebensmittelpunkt) der antragstellenden Person zuständige deutsche Staatsangehörigkeitsbehörde

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie einen amtlichen Nachweis darüber benötigen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen. Kann festgestellt werden, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, wird eine so genannte Negativbescheinigung ausgestellt.

Eine Negativbescheinigung benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie von einer Behörde im Ausland (beispielsweise in Ihrem Herkunftsstaat oder im Herkunftsstaat Ihrer Eltern) zur Vorlage eines amtlichen Nachweises über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit aufgefordert wurden oder dies für die Inanspruchnahme konsularischer Dienstleistungen der Auslandsvertretung eines anderen Staates in Deutschland erforderlich ist.

Eine Negativbescheinigung wird beispielsweise häufig verlangt, wenn Sie in Deutschland geboren wurden, von deutschen Vorfahren abstammen oder sehr lange in Deutschland gelebt haben.

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