Beschreibung
Beschreibung
Korrupte Verhaltensweisen wie insbesondere bei Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung sind keine Kavaliersdelikte, sondern führen direkt in die Strafbarkeit. Korruption schadet allen: Sie führt zu wirtschaftlichen Schäden und schwächt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit des Staates. Die Bekämpfung von Korruption geht somit alle an: Gesellschaft, Wirtschaft und öffentliche Verwaltung!
Mit gezielter Prävention lässt sich Korruption wirkungsvoll bekämpfen. Die Stadt Salzgitter bedient sich hier unterschiedlichster Maßnahmen. So regelt beispielweise die Dienstanweisung zur Verhinderung von Korruptionsdelikten, ob und inwieweit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile annehmen dürfen. Die Annahme von Bargeld ist danach ausnahmslos verboten!
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Mit Fragen zur Korruptionsprävention oder bei einem etwaigen Verdacht auf einen Fall von Korruption können sich sowohl die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Öffentlichkeit an die Beauftragte für Korruptionsprävention wenden.
Ansprechpartnerin bei der Stadt Salzgitter:
Antje Langer
Fachdienst Recht
Joachim-Campe-Straße 14
38226 Salzgitter
Zimmer 07.12 (Avacongebäude)
Telefon: 05341 / 839-3965
E-Mail: korruptionspraeventionstadt.salzgitterde
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Neben dem direkten Kontakt zur Beauftragten für Korruptionsprävention besteht auch die Möglichkeit, Hinweise anonym beim Landeskriminalamt Niedersachsen einzureichen. Dies kann ganz einfach über das webbasierte anonyme Hinweisgebersystem BKMS® (Business Keeper Monitoring System) geschehen, das über die folgende Internetadresse erreicht wird:
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Nähere Informationen hierzu sowie allgemein zum Themenfeld „Korruption“ sind verfügbar unter folgender Internetadresse:
www.lka.polizei-nds.de/kriminalitaet/deliktsbereiche/korruption/ (Öffnet in einem neuen Tab)