Beschreibung
Beschreibung
Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung Ihres Kindes.
Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
Ein Kind hat ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.
Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in einer Kindertageseinrichtung vorzuhalten.
Das Kind kann bei einem besonderen Bedarf oder auch ergänzend in Kindertagespflege betreut werden.