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Salzgitter

Unterstützung zur Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Menschen beantragen

* Eingliederung von Langzeitarbeitslosen Bewilligung
* für Unternehmen, die langzeitarbeitslose Menschen einstellen möchten, die
o seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind und
o Bürgergeld bekommen
* Beschäftigung muss mindestens 2 Jahre dauern und sozialversicherungspflichtig sein
* Ziel ist, die Beschäftigungsfähigkeit zu stärken und perspektivisch eine ungeförderte Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen.
* Förderung beinhaltet
o 2 Jahre lang Lohnkostenzuschuss
+ 75 Prozent im 1. Arbeitsjahr
+ 50 Prozent im 2. Arbeitsjahr
o ein ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching während der geförderten Beschäftigung: In den ersten 6 Monaten muss der Arbeitgeber die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter für das Coaching freistellen.
o Eine Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
* Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Entscheidung über Förderung liegt im Ermessen des Jobcenters.
* zuständig: Jobcenter
* Eingliederung von Langzeitarbeitslosen Bewilligung
* Für Unternehmen, die langzeitarbeitslose Menschen einstellen möchten, die
o seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind und
o Bürgergeld bekommen
* Beschäftigung muss mindestens 2 Jahre dauern und sozialversicherungspflichtig sein
* Ziel ist, die Beschäftigungsfähigkeit zu stärken und perspektivisch eine ungeförderte Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen.
* Förderung beinhaltet
o 2 Jahre lang Lohnkostenzuschuss
+ 75 Prozent im 1. Arbeitsjahr
+ 50 Prozent im 2. Arbeitsjahr
o ein ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching während der geförderten Beschäftigung: In den ersten 6 Monaten muss der Arbeitgeber die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter für das Coaching freistellen.
o Eine Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
* Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Entscheidung über Förderung liegt im Ermessen des Jobcenters.
* Zuständig: Jobcenter

Beschreibung

Beschreibung

Als Arbeitgeber können Sie durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart eröffnen.

Ziel ist, dass Sie Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihren neuen Mitarbeiter auch nach dem Ende der Förderung möglichst dauerhaft in Ihrem Unternehmen beschäftigen.

Das Jobcenter kann Ihnen dafür einen Teil Ihrer Lohnkosten in den ersten 2 Jahren erstatten und finanziert außerdem ein Coaching.

Lohnkostenzuschuss für 2 Jahre

Das Jobcenter kann Ihnen 2 Jahre lang Zuschüsse zu den Lohnkosten gewähren. Der Lohnkostenzuschuss wird monatlich ausgezahlt und beträgt

  • im 1. Arbeitsjahr 75 Prozent des regelmäßig zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und
  • im 2. Arbeitsjahr 50 Prozent des regelmäßig zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts.

Die Förderung deckt mit einem pauschalierten Sozialversicherungsbeitrag auch die Absicherung Ihrer Mitarbeiterin oder Ihres Mitarbeiters ab (außer: Beitrag zur Arbeitslosenversicherung).

Für Einmalzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bekommen Sie keinen Zuschuss.

Beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching)

Darüber hinaus übernimmt das Jobcenter die Kosten für ein zweijähriges Coaching, dass Ihre vormals langzeitarbeitslosen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Beispiel bei Problemen am neuen Arbeitsplatz, in der Familie oder bei Schwierigkeiten mit der Organisation des Alltags unterstützt. So können sich Ihre neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach langer Arbeitslosigkeit leichter wieder an den Arbeitsalltag gewöhnen.

Ihre geförderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen an diesem Coaching teilnehmen. Das Coaching kann grundsätzlich innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit, am Arbeitsplatz oder an einem anderen Ort stattfinden. In den ersten 6 Monaten der Förderung müssen Sie Ihre geförderte Mitarbeiterin oder Ihren geförderten Mitarbeiter für das Coaching von der Arbeit freistellen, beim Coaching während der Arbeitszeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Der Coachingbedarf wird individuell festgelegt. Ihre unternehmerischen Belange werden bei der Terminierung des Coachings berücksichtigt.

Das Coaching wird so ausgestaltet, dass es auch die spezifischen Anforderungen berücksichtigt, die Sie beziehungsweise Ihr Betrieb an das Personal stellen. Die fachliche Einarbeitung ist jedoch nicht Inhalt des Coachings.

Der Coach bindet Sie bei Bedarf ein und steht Ihnen als Ansprechpartner bei Fragen zur Verfügung, die die geförderte Mitarbeiterin beziehungsweise den geförderten Mitarbeiter betreffen.

Gegebenenfalls kann auch eine berufliche Weiterbildung gefördert werden.

Ob Sie die Förderung bekommen können, entscheidet allein Ihr zuständiges Jobcenter. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Erläuterungen und Hinweise