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Salzgitter

Unterstützung für die Teilnahme an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung beantragen (SGB II)

* Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) Bewilligung SGB II
* Berufsausbildung bei einem Maßnahmeträger, wenn der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung voraussichtlich erreicht werden kann
* Förderungsfähig sind:
o junge Menschen, die
+ die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben (mit oder ohne Abschluss) und
+ keine abgeschlossene berufliche Erstausbildung haben und
+ lernbeeinträchtigt und/oder sozial benachteiligt sind oder
+ deren betriebliches oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst wurde.
* 2 Durchführungsformen:
o Ausbildung mit Praxisteil in einem externen Betrieb
o Ausbildung mit Praxisteil in den Werkstätten des Maßnahmeträgers einschließlich betrieblicher Ausbildungsphasen
* Theorieteil in der Berufsschule
* Förderfähige junge Menschen
o schließen Ausbildungsvertrag mit Maßnahmeträger ab
o bekommen Ausbildungsvergütung und
o sind sozialversichert
* Teilnahme an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung wird in einem persönlichen Gespräch bei dem Jobcenter besprochen
* Bildungsträger wird vom Jobcenter mit der Durchführung der außerbetrieblichen Berufsausbildung beauftragt
* Während der Ausbildung: regelmäßige Gespräche mit Jobcenter über den Stand der Ausbildung
* Ziel: Übergang in betriebliche Berufsausbildung
* Teilnahme an der außerbetrieblichen Ausbildung kostenlos
* zuständig: Jobcenter

Beschreibung

Beschreibung

Eine außerbetriebliche Berufsausbildung ist eine Alternative zu einer Ausbildung in einem Betrieb, wenn Sie noch keine Ausbildung gefunden haben und Sie keine Perspektive haben, wie es in Zukunft weitergehen soll.

Eine außerbetriebliche Berufsausbildung kommt für Sie auch dann in Frage, wenn Ihre betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung vorzeitig beendet wurde und die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung auch mit zusätzlicher Unterstützung derzeit nicht möglich ist. Sie können dann die Ausbildung bei einem Maßnahmeträger fortsetzen. Die bisherige Ausbildungszeit wird ­– wenn möglich – berücksichtigt.

Dabei ist es grundsätzlich egal, wie alt Sie sind.

Ihre außerbetriebliche Ausbildung findet in einem anerkannten Ausbildungsberuf statt. Freie Berufe sowie Pflegeberufe können nicht außerbetrieblich ausgebildet werden.

Ihre Ausbildung findet bei einem Maßnahmeträger statt. Die Kosten übernimmt das Jobcenter. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung und sind sozialversichert.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch Berufsausbildungsbeihilfe bekommen.

Für den theoretischen Teil der Berufsausbildung besuchen Sie eine Berufsschule. Ihr praktischer Teil findet je nach Modell

  • grundsätzlich in den Werkstätten des Maßnahmeträgers statt einschließlich betrieblicher Ausbildungsphasen oder
  • grundsätzlich bei einem Ausbildungsbetrieb statt, mit dem der Maßnahmeträger kooperiert.

Bei der Ausbildung bei Ihrem Maßnahmeträger können Sie unter anderem

  • Nachhilfe in einzelnen Fächern oder beim Erlernen der deutschen Sprache,
  • Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen,
  • Unterstützung bei Alltagsproblemen,
  • vermittelnde Gespräche mit Ihren Ausbilderinnen oder Ausbildern, Lehrkräften und Eltern

erhalten.

Ein erfahrenes Team von Ausbilderinnen und Ausbildern, Lehrkräften und Sozialpädagoginnen und -pädagogen begleitet Sie während der gesamten Zeit. Sie entwickeln zusammen mit Ihnen einen ganz persönlichen Förderplan auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplanes.

Während der außerbetrieblichen Berufsausbildung wird Ihr Übergang in eine betriebliche Ausbildung gefördert.

Beim Vorliegen bestimmter Gründe können Sie Ihre Ausbildung auch in Teilzeit absolvieren.

Auch als junger Mensch mit Behinderungen können Sie an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung teilnehmen, wenn Ihr individueller Förderbedarf damit abgedeckt werden kann und Sie durch die Ausbildung am Arbeitsleben teilhaben können.

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