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Salzgitter

Information zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne Mitteilung

Die erforderlichen Informationen über Betriebsbereiche der oberen Klasse nach Störfall-Verordnung zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne müssen der zuständigen Behörde übermittelt werden.

Beschreibung

Beschreibung

Als Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse nach Störfall-Verordnung sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde die für die Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erforderlichen Informationen zu übermitteln. Ziel der Informationsübermittlung ist es, eine wirksame Gefahrenabwehr sicherzustellen.

Nach der Aufstellung und jeder Fortschreibung ist der Inhalt der internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden mitzuteilen, soweit er für diese Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

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