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Salzgitter

Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Als Sozialhilfeempfängerin erhalten Sie, sofern entsprechende Leistungen nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, während der Schwangerschaft und Mutterschaft diese bei Bedürftigkeit in gleicher Qualität und gleichem Umfang vom Sozialamt.

Dies sind:

* Behandlung durch Ärzte
* Hilfe von Hebammen,
* Krankenhausunterbringung
* Unterstützungsleistungen bei der häuslichen Pflege falls diese nicht durch die Familie erfolgen kann

Erläuterungen und Hinweise