Beschreibung
Beschreibung
Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Seite Cookies verwendet.
* Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen
* jede Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt gemeldet werden
* das Krankenhaus oder die Einrichtung, in der das Kind geboren wurde, muss die Geburt melden
* zuständig: das für den Geburtsort zuständige Standesamt
Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.