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Salzgitter

Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen

Wird bei einer juristischen Person, die ein Gaststättengewerbe betreibt, eine andere Person zur Vertretung berufen, so ist dies unverzüglich anzuzeigen.

Beschreibung

Beschreibung

Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.

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